"Glück gleicht durch Höhe aus, was ihm an Länge fehlt."
(Robert Lee Frost, amerikanischer Lyriker, 1874-1963)
Abteilung Steuern
Die Abteilung Steuern ist zuständig für das Prüfen der Steuererklärungen auf ihre formelle Vollständigkeit und Richtigkeit Einfordern von fehlenden Beweismitteln Vorbereitung der Steuerveranlagungen Errechnen der Steuerbeträge Eröffnen der Veranlagungsverfügungen und der Einspracheentscheide Führen der notwendigen Kontrollen und Register Bitte beachten Sie: Die Steuerveranlagungen werden durch die Delegation der Steuerkommission vorgenommen.
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