Abmelden bei der Gemeinde |
Beim Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich persönlich bei der Abteilung Einwohnerdienste abmelden. Mitzubringen ist die Meldebestätigung. Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis sowie den Pass mitbringen. Melden Sie sich definitiv ins Ausland ab? Bitte kontaktieren Sie noch unsere Abteilung Steuern. |
| Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
| zugehörige Dienstleistungen: | Abmeldung / Wegzug |
| zuständig: | Einwohnerdienste |
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