"Glück gleicht durch Höhe aus, was ihm an Länge fehlt."
(Robert Lee Frost, amerikanischer Lyriker, 1874-1963)
Lebensbescheinigung
Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei Mit der Lebensbescheinigung wird der Nachweis erbracht, dass sich eine Person noch am Leben befindet. Dieser Nachweis wird häufig im Zusammenhang mit der Auszahlung von Renten und Versicherungen benötigt. Die Lebensbescheinigung muss, unter Vorlage eines Ausweis, persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei beantragt werden.
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