Gartenabraum
Zur Kompostierung geeignete organische Haus-, Garten- und Gewerbeabfälle sind, soweit sie nicht vom Inhaber
kompostiert werden können, der Grünabfuhr mitzugeben.
Kompostierbar sind alle pflanzlichen Abfälle, die nicht chemisch verunreinigt sind. (keine gekochten Speisereste, kein Katzensand).
Die Grünabfuhr erfolgt in der Regel einmal pro Woche.
Die kompostierbaren Abfälle sind in offenen, gut leerbaren
Behältnissen bereitzustellen.
Container sind mit einem bei der Gemeindeverwaltung zu beziehenden grünen Kleber gut sichtbar zu kennzeichnen.
Sträucher- und Baumschnitt darf jederzeit, gebündelt und auf 1,5 m gekürzt, der ordentlichen Grünabfuhr mitgegeben werden.
Für grössere Mengen Sträucherschnitt besteht ein Häckseldienst.
| Tipps | | Kompostieren Sie wenn immer möglich auf ihrem eigenen Grundstück. |
| Wichtig | | Nicht angenommen werden Tontöpfe, Wurzelstöcke, Steine und dergleichen. Speisereste gehören in den Hauskehricht. Grünabfall in Plastiksäcken wird nicht mitgenommen. |
| Nächste Sammlung | | 10. März 2014 |
| Produkte | | Abdeckreisig; Abfälle, organisch; Äste; Balkonpflanzen; Baumschnitt; Blumen; Blumenerde; Blumenstrauss ohne Bindedraht und Fremdstoffe; Christbaum; Dachbegrünung; Eierschalen; Erde; Fallobst; Fassadenbegrünung; Filter (Kaffee); Gartenabfälle; Gartenabraum; Gemüserüstabfälle; Grasschnitt; Grünschnitt; Haare; Hobelspäne unbehandeltes Holz; Humus mit Planzenresten; Häckselgut; Jät; Kaffee; Kaffeefilter; Kaffeesatz; Kartoffelschalen; Käsereste; Käserinde; Kleintiermist von Pflanzenfressern; Kräuter; Laub; Obstabfälle; Orangenschalen; Organische Abfälle; Pflanzenabfälle; Pflanzenreste; Rasenschnitt; Reisig; Rüstabfälle; Schalen von Früchten; Schlamm, organisch; Schnittblumen; Staudenschnitt; Strauchschnitt; Strauss ohne Bindedraht und Fremdstoffe; Tee; Teebeutel; Teefilter; Topfpflanzen; Unkraut; Weihnachtsbaum; Wildkräuter; Zitronenschalen; Zweige |