Willkommen auf der Website der Gemeinde Hausen AG



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4
Finanzkennzahlen der Gemeinde
Jahr Selbstfinanzierungs-
grad in %
Zinsbelastungs-
anteil in %
Kapitaldienst-
anteil in %
Nettoschuld
pro Einwohner in Fr.
Steuerkraft
in Fr.
2012 274.90% 0.60% - -88.00 -
2011 167.80% 1.00% 2.20% 106.00 2'406.30
 Kantonale Steuerkfraft pro Einwohner: CHF 2'578.60
2010 324.10% 1.10% 3.50% 256.00 2'484.00
 Kantonale Steuerkraft pro Einwohner: CHF 2'518.90
2009 81.40% 1.20% 5.00% 676.00 2'540.00
 Kantonale Steuerkraft pro Einwohner: CHF 2'519.60

Selbstfinanzierungsgrad:Selbstfinanzierung in Prozent der Nettoinvestitionen
Der Selbstfinanzierungsgrad gibt Auskunft auf die Frage, wie weit die Investitionen aus selbst erarbeiteten Mitteln bezahlt werden können. Bei einem Selbstfinanzierungsgrad über 100 % nimmt die Verschuldung ab, ist der Selbstfinanzierungsgrad unter 100 %, müssen fremde Mittel zur Finanzierung der Investitionen beschafft werden. Langfristig ist ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 % anzustreben.
Zinsbelastungsanteil:Nettozinsen in Prozent des Finanzertrages
Der Zinsbelastungsanteil gibt Antwort auf die Frage, wie stark der Finanzertrag durch den Zinsendienst belastet wird. Der Anteil sollte nicht über 5 % betragen.
Kapitaldienstanteil:Nettozinsen plus vorgeschriebene Abschreibungen in Prozent des Finanzertrages
Ein hoher Kapitaldienstanteil weist auf eine hohe Verschuldung und/oder auf einen hohen Abschreibungsbedarf hin. Eine Kennzahl von 5 - 15 % wird als tragbar beurteilt.
Nettoschuld pro Einwohner:Pro-Kopf-Verschuldung (Nettoschuld)
Eine Pro-Kopf-Verschuldung von rund 2'000 bis 3'000 Franken kann als normal angesehen werden. Bei der Beurteilung sind die individuellen Verhältnisse und insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit (Selbstfinanzierung) massgebend.
Steuerkraft:Auf 100 % umgerechneter Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen sowie der Quellensteuern; zuzüglich Anteil an den Aktiensteuern.

Druck VersionPDF